TSE steht für Technische Sicherheitseinrichtung. Es ist eine gesetzlich vorgeschriebene Komponente für elektronische Kassensysteme in Deutschland, die Manipulationen an Kassendaten verhindern soll. Die Einführung der TSE ist Teil der Kassensicherungsverordnung (KassenSichV), die am 1. Januar 2020 in Kraft trat.
Die TSE besteht aus drei Hauptkomponenten:
- Sicherheitsmodul: Dieses Modul stellt sicher, dass alle Transaktionen aufgezeichnet und manipulationssicher gespeichert werden.
- Speichermedium: Hier werden die Kassendaten für eine gesetzlich vorgeschriebene Dauer sicher gespeichert.
- Digitale Schnittstelle: Über diese Schnittstelle kann die Finanzbehörde auf die Daten zugreifen und sie für Prüfungen verwenden.
Die TSE ist erforderlich, um sicherzustellen, dass keine unzulässigen Änderungen an den Aufzeichnungen der Kassen erfolgen können. Dies dient dem Schutz vor Steuerbetrug und der Sicherstellung der Nachvollziehbarkeit aller Transaktionen. Unternehmen müssen sicherstellen, dass ihre Kassensysteme mit einer TSE ausgestattet sind, um den gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen.