Was ist GoBD?
GoBD steht für “Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff.” Diese Richtlinien wurden vom deutschen Bundesministerium der Finanzen (BMF) festgelegt und definieren die Anforderungen an die digitale Buchführung und die Aufbewahrung von steuerlich relevanten Daten.
Die GoBD regeln, wie elektronische Daten und Dokumente, die für die Besteuerung von Bedeutung sind, geführt und archiviert werden müssen. Hier einige zentrale Aspekte:
- Ordnungsmäßigkeit: Alle elektronischen Aufzeichnungen müssen nachvollziehbar, vollständig, richtig, zeitgerecht, geordnet und unveränderbar sein. Das bedeutet, dass jede Buchung und jeder Geschäftsvorfall in der Reihenfolge und ohne Lücken erfasst werden muss.
- Aufbewahrungspflicht: Steuerlich relevante elektronische Unterlagen müssen für mindestens 10 Jahre aufbewahrt werden. Während dieser Zeit müssen sie jederzeit lesbar gemacht werden können.
- Unveränderbarkeit: Nach der Erfassung dürfen elektronische Daten nicht mehr unbemerkt geändert werden können. Änderungen müssen dokumentiert und nachvollziehbar sein.
- Dokumentation: Unternehmen müssen die eingesetzten Systeme, Programme und Prozesse dokumentieren. Dazu gehört auch die Beschreibung der Arbeitsabläufe und der eingesetzten Software.
- Datenzugriff der Finanzbehörden: Im Rahmen einer Betriebsprüfung müssen die Finanzbehörden Zugriff auf die steuerlich relevanten Daten haben. Es gibt drei Formen des Datenzugriffs: den unmittelbaren Zugriff, den mittelbaren Zugriff und die Datenträgerüberlassung.
Die Einhaltung der GoBD ist insbesondere für Unternehmen wichtig, die ihre Buchführung und andere steuerlich relevante Prozesse digital abwickeln. Verstöße gegen diese Grundsätze können bei Betriebsprüfungen zu Schätzungen durch das Finanzamt oder zu Bußgeldern führen.